Kategorien
ConceptIF Privatschutz

Rechtsschutzversicherung: Anpassung gemäß Treuhänderklausel

Jedes Jahr ermittelt ein vom GDV beauftragter Treuhänder, ob die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung angepasst werden sollten. Dafür wird geprüft, wie sich Schadenhäufigkeit und Durchschnitt der Schadenzahlungen im Vergleich zum Vorjahr geändert haben.

Die zuständigen Wirtschaftsprüfer empfehlen demnach, dass die Beiträge je nach Bereich um bis zu 15 Prozent angepasst werden sollten. Vor dem Hintergrund steigender Schadensfälle und Durchschnittskosten je Rechtsschutzfall sehen auch wir uns dazu veranlasst, dieser Empfehlung zu folgen.

Wir werden die Prämien für unsere Tarife CIF4ALL Rechtsschutz best protect, complete, comfort und classic zum 01.01.2024 für das Bestands- und Neugeschäft folgendermaßen anpassen.

  • Verkehrsrechtsschutz (§21): 15 %
  • Privat- und Berufsrechtschutz (§26) sowie Kombi mit Selbstbewohnte Wohneinheit ohne SB (§29): 7,5%
  • Privat- und Berufsrechtschutz (§26) sowie Kombi mit Selbstbewohnte Wohneinheit mit SB (§29): 5%.