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Jetzt noch besser: Unsere ChefSache by Berkley

Wir haben die Versicherungsbedingungen unserer persönlichen D&O-Versicherung „ChefSache by Berkley“ einem Upgrade unterzogen. Hierbei haben wir sehr weitgehend die Belange von Managern und Organen berücksichtigt und aktuelle Marktentwicklungen einbezogen, sodass Manager angesichts zunehmender Schadensfälle noch besser geschützt sind. 

Das ist neu und besser: 

Höhere Sublimits. Sublimits für ergänzende Leistungen, etwa die Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wurden auf 50 Prozent der Versicherungssumme erhöht (vormals: 30 Prozent). 

Kundenfreundliche Regelung der Kardinalpflichten „ChefSache by Berkley“ hat diesen strittigen Punkt über die Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen geklärt und in den Versicherungsbedingungen definiert: Im Versicherungsfall liegt die Beweislast für das Vorliegen einer Kardinalspflicht beim Versicherer. 

Kostendeckung bei Abtretung. Die „ChefSache by Berkley“ bietet Kostenschutz für das versicherte Organ, wenn auf Ebene einer ggf. vorhandenen Unternehmens D&O Deckung das Mandatsunternehmen Verhandlungen über eine Abtretung des Anspruchs aus der Unternehmensdeckung anbietet. Gleiches gilt auch für Verhandlungen über die Abtretung von Ansprüchen aus der ChefSache-Deckung an den Anspruchsteller. Das Organ kann sich in diesen Fällen rechtlich beraten lassen. 

Immaterielle Schäden D&O-Versicherungen regulieren in der Regel Vermögenschäden. Die ConceptIF-Police geht über diesen Standard hinaus und deckt auch immaterielle Schäden ab – etwa Schadenersatzansprüche, die sich aus der Verletzung der Datenschutzverordnung ergeben können. 

Ab sofort mit Besitzstandsgarantie. Wer seine bisherige D&O-Police von einem anderen Versicherer zu ConceptIF transferiert, hat ab sofort die Gewähr, dass im Schadenfall die Vorteile und Bedingungen des Vorvertrages auch unter dem laufenden ConceptIF-Versicherungsvertrag erhalten bleiben, sodass der Versicherte sich nicht schlechter stellt. 

Außerdem ist die D&O-Police seit kurzem nicht nur über unsere unternehmenseigenen Angebotsrechner, sondern auch über die Plattform des Insurtechs Finlex angeboten. 

Alle Neuerungen und Highlights finden Sie auch in unserer „Leistungsübersicht ChefSache“ und stellt Ihnen Stefan Bertinetti, der „Spezialist Financial Lines“ in unserem Webinar am 06. März um 11:00 Uhr vor.

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Anpassung in der gewerblichen Gebäude- und Inhaltsversicherung CIF:BIZ property complete

Ein Blick in die aktuelle Medienberichterstattung zeigt es, die Preise für Rohstoffe, Energie und verarbeitete Güter sind im laufenden Jahr erneut stark angestiegen. Das hat auch Auswirkungen auf Immobilienpreise, Bau- und Reparaturkostensowie Inventar, Lagerbestände und Vorräte Ihrer Gewerbekunden. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und zu gewährleisten, dass Ihre Kunden im Schadenfall gut abgesichert sind, müssen die Sachinhalt- und gewerbliche Gebäudeversicherung an aktuelle Preise angepasst werden. 


Nach einigen Jahren mit geringer Anpassung der Wertzuschläge in der Sachinhalt- und gewerblichen Gebäudeversicherung kommt es im Jahr 2024 zur jeweiligen Hauptfälligkeit zu einer Summenanpassung. In der gewerblichen Gebäudeversicherung steigen die Versicherungssummen um 20 % und inder Sach-Inhaltsversicherung um 12,91 %. Da der individuelle Bedarf in der Sach-Inhaltsversicherung von diesen Standardwerten abweichen kann, empfehlen wir Ihnen den persönlichen Austausch mit Ihren Kunden, um die richtige Versicherungssumme zu ermitteln.

Unser Firmenschutz CIF:BIZ property complete für Gebäude, Rohbau, Inhalt und Ertragsausfall bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen viele Bedingungsvorteile.

  • Grobe Fahrlässigkeit ohne Kürzung bis 500.000 €
  • Entschärfung/Beseitigung von Kriegsmunition (Blindgänger) bis zu 100.000 €
  • 10.000 € für eine qualifizierte Energieberatung sowie für einen Energieausweis
  • Neben den versicherten Rückreisekosten werden auch Reiserücktrittskosten erstattet.
  • Schäden durch den unbemerkten Tod von Mietern bis 5.000 €
  • Bargeld bis zu 500 €, auch unverschlossen, mitversichert.
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Berkley und ConceptIF BIZ kooperieren bei D&O Chefsache

Gemeinsam mit dem Spezialversicherungsanbieter Berkley Deutschland haben wir unsere persönliche D&O-Versicherung „ChefSache“ überarbeitet.

Manager und Managerinnen sind hohen Haftungsrisiken ausgesetzt: Sie haften für berufliche Fehler unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen! Davon betroffen sind sogar Personen in ehrenamtlicher Funktion. Doch überwiegend sind Organe – wenn überhaupt – nur über die allgemeine D&O-Versicherung des Unternehmens versichert. Wenn die Versicherungssumme der Unternehmensdeckung verbraucht ist, der Manager das Unternehmen verlässt oder die Unternehmens-D&O sich nachteilig verändert bzw. aufgehoben wird, ist der Schutz dann nicht mehr ausreichend oder schlimmsten Falls gänzlich verloren.

Auf der sicheren Seite ist man jedoch mit dem Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung. Zusammen mit Berkley haben wir mit „ChefSache by Berkley“ ein neues herausragendes Produkt, mit einigen Verbesserungen zum Deckungsumfang unserer bisherigen persönlichen D&O-Deckung entwickelt.­

  • 12 Jahre Nachmeldefrist
  • Mitversicherung der operativen Tätigkeit
  • Strafrechts- und Ordnungswidrigkeiten-schutz vor und im Verfahren selbst
  • Gehaltsfortzahlung
  • Freie Anwaltswahl und Expertenpool
  • Wahlrecht bei Bestehen einer Unternehmens-D&O-Versicherung
  • Vollwertige SB Deckung integriert
  • Vorsorgliche Rechtsberatung nicht mehr auf definierte Fallgruppen reduziert
  • Kein Kündigungsrecht des Versicherers im Schadenfall
  • Restrukturierungsversicherung
  • Versicherungssumme bis zu 5 Mio. € zweifach maximiert

Zusätzlich Sicherheit bringt die integrierte „ChefLine“. Hier erhält der Manager oder die Managerin eine unabhängige rechtliche Beratung durch spezialisierte Anwaltskanzleien bereits dann, wenn eine Inanspruchnahme nur befürchtet wird!
Anwaltliche telefonische Erstberatung bereits im Verdachtsfall und dies bei drei aufgeführten Spezialanwaltskanzleien
ChefLine Leistungen (unverfallbar) auch bis 12 Monate nach Beendigung des Versicherungsvertrages
Rechtliche Beratung zur Vermeidung von Pflichtverletzungen bei schweren Entscheidungen
Das gemeinsam entwickelte Produkt „ChefSache by Berkley“ kann über den Angebotsrechner auf unserer Onlineplattform abgeschlossen werden.

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Berkley Deutschland und ConceptIF BIZ vereinbaren Kooperation in der persönlichen D&O-Versicherung für Manager

Spezialversicherungsanbieter Berkley Deutschland und der Assekuradeur ConceptIF BIZ arbeiten ab sofort bei der persönlichen D&O-Versicherung zusammen. Das gemeinsam entwickelte Produkt „ChefSache by Berkley“ kann über die Onlineplattform von ConceptIF BIZ abgeschlossen werden.

Die neue D&O-Police zeichnet sich durch weitreichende Versicherungsbedingungen aus, die Managern bzw. Organen von GmbHs, Aktiengesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften einen umfassenden Versicherungsschutz für ihr Privatvermögen bei beruflichen Pflichtverletzungen bietet. Eine Besonderheit sind die integrierten Assistancedienstleistungen. So können sich die Versicherten im Rahmen der „ChefLine“ bei Bedarf von einer der drei aktuell zur Verfügung stehenden Anwaltskanzleien beraten lassen – und dies nicht erst im Versicherungsfall, sondern bereits dann, wenn ein Manager eine „Inanspruchnahme“ befürchtet. Diese Rechtsdienstleistungen werden unabhängig von Berkley Deutschland angeboten und eignen sich als juristische Erstbeurteilung und Handlungsempfehlung bei Entscheidungen von großer Tragweite, um Pflichtverletzungen zu vermeiden. Die Kanzleien stehen nach Vertragsende noch weitere 12 Monate zur Verfügung. Zudem werden die Managergehälter vorbehaltlich der Versicherungsbedingungen auch dann weitergezahlt, wenn der Anspruchsgegner das Gehalt zurückbehält oder aufrechnet. Darüber hinaus sind bei „ChefSache by Berkley“ Mandate in Tochtergesellschaften, etwa solche als leitende Angestellte, sowie Ehrenamtsmandate prämienfrei mitversichert.

Für Berkley Deutschland bedeutet die neue Zusammenarbeit eine effektive Markterschließung im Segment persönliche D&O-Versicherungen. „Wir freuen uns, mit ConceptIF BIZ einen Partner gefunden zu haben, der im Bereich der persönlichen D&O-Versicherung bereits etabliert ist. Gemeinsam können wir unseren Kunden einen noch besseren und umfassenderen Versicherungsschutz anbieten“, sagt Alexa von Brevern, Managerin Financial Lines bei Berkley Deutschland.

„Mit Berkley Deutschland haben wir einen Versicherungsanbieter an unserer Seite, der aufgrund seiner vorhandenen Expertise und schlanken handlungsfähigen Organisation ideal zu uns und dem dynamischen Marktumfeld passt“, so Wolfgang Pranghe, Leiter Marketing und Vertriebsunterstützung bei ConceptIF BIZ.

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ConceptIF verbessert persönliche D&O-Versicherung für Manager

Neu: Versicherungsabschluss auch über Finlex-Plattform möglich

Die Hamburger ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, der Assekuradeur für das private und gewerbliche Komposit-Versicherungsgeschäft in der ConceptIF Group AG, hat die Versicherungsbedingungen ihrer persönlichen D&O-Versicherung „ChefSache by Berkley“ einem Upgrade unterzogen. Sublimits wurden erhöht und Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen kundenfreundlich geregelt. Neu aufgenommen wurde die Kostendeckung bei Verhandlungen über eine Abtretung von Deckungsansprüchen. Seit diesem Februar wird die D&O-Police nicht nur über die unternehmenseigene CIF-Plattform, sondern auch über die Plattform des Insurtechs Finlex angeboten.

Die verbesserte persönliche D&O-Police „ChefSache by Berkley“, eine Kooperation mit dem Risikoträger Berkley Deutschland, zeichnet sich durch weitreichende Versicherungsbedingungen aus, die Managern bzw. Organen von GmbH, Aktiengesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften einen umfassenden Versicherungsschutz für ihr Privatvermögen bei beruflichen Pflichtverletzungen bietet.

Höhere Sublimits. Sublimits für ergänzende Leistungen, etwa die Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wurden auf 50 Prozent der Versicherungssumme erhöht (vormals: 30 Prozent).

Kundenfreundliche Regelung der Kardinalpflichten. Grundsätzlich sind die Hürden für den Nachweis von Pflichtverletzungen durch Manager bzw. Organe hoch gesteckt. Der Schadenregulierer (Versicherer) muss objektive als auch subjektive Voraussetzungen einer wissentlichen Pflichtverletzung lückenlos nachweisen. Anders sieht es bei den sogenannten Kardinalpflichten aus, den wesentlichen bzw. elementaren Hauptpflichten von Führungskräften. Werden diese Pflichten verletzt, trägt der D&O-Versicherer in der Regel nicht die Beweislast und könnte somit die Schadenregulierung ablehnen. Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass sich Versicherer auf die Verletzung von Kardinalpflichten berufen und die Deckung verweigern. Die Versicherungsbedingungen bringen hier meist wenig Klarheit. „ChefSache by Berkley“ hat nun diesen strittigen Punkt über die Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen geklärt und in den Versicherungsbedingungen definiert (§5 „Risikoausschlüsse“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von „ChefSache by Berkley“, 2024). Im Versicherungsfall liegt die Beweislast beim Versicherer.

Immaterielle Schäden versichert. D&O-Versicherungen regulieren in der Regel Vermögenschäden. Die ConceptIF-Police geht über diesen Standard hinaus und deckt neuerdings auch immaterielle Schäden– etwa Schadenersatzansprüche, die sich aus der Verletzung der Datenschutzverordnung ergeben können.

Kostendeckung bei Abtretung. „ChefSache by Berkley“ greift bereits einen in Schadenfällen erkennbaren Trend auf und deckt die Kosten für ein versichertes Organ, wenn das Mandatsunternehmen auf Ebene einer ggf. vorhandenen Unternehmens-D&O-Deckung Verhandlungen über eine Abtretung des Anspruchs aus der Unternehmensdeckung anbietet. Gleiches gilt für Verhandlungen über die Abtretung von Ansprüchen aus der „ChefSache“-Deckung an den Anspruchsteller. Das Organ kann sich in diesen Fällen rechtlich beraten lassen.

Ab sofort mit Besitzstandsgarantie. Wer seine bisherige D&O-Police von einem anderen Versicherer zu ConceptIF transferiert, hat ab sofort die Gewähr, dass im Schadenfall die Vorteile und Bedingungen des Vorvertrages auf den laufenden ConceptIF-Versicherungsvertrag übertragen werden, sodass der Versicherte sich nicht schlechter stellt.

„Beim Produkt-Upgrade von ChefSache haben wir sehr weitgehend die Belange von Managern und Organen berücksichtigt und aktuelle Marktentwicklungen einbezogen, sodass Manager angesichts zunehmender Schadensfälle optimal geschützt sind. Darüber hinaus gewinnen Vermittler durch unsere Kooperation mit Finlex neben der CIF-Plattform einen weiteren digitalen Zugangsweg zu unserem Produktangebot“, sagt Wolfgang Pranghe, Geschäftsführer ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH.