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In diesem Sommer heiß diskutiert: Absicherung von Wärmepumpen

Der Einbau von Wärmepumpen wird im Rahmen des EEG 2023 zukünftig vom Staat gefördert. Logisch, dass man sich auch fragt, welche Absicherung in der Wohngebäudeversicherung besteht, da Wärmepumpen in den meisten Fällen außerhalb des Gebäudes aufgestellt oder montiert werden und somit für jeden zugänglich sind. Eines vorweg: Selbstverständlich sind Wärmepumpen gegen die versicherten Gefahren geschützt.

Wir gehen als ConceptIF in unserer Produktlinie CIF4ALL nicht nur einen Schritt weiter, sondern sichern Wärmepumpen in unserer Best-Deckung bis zu 25.000 € auch umfassend gegen weitere Risiken ab:
• bei Diebstahl 
• bei Beschädigung oder Zerstörung durch unbefugte Dritte 
• ergänzenden Schutz für Heizungs-, Klima- und Regeltechnik gegen technische Gefahren wie Fehlbedienung, Konstruktionsfehler, Tierbiss u.v.m. bis max. 25.000 €
Auch an vielen anderen Positionen wie bei Leitungswasser-, Nässe- oder Bruchschäden haben wir Wärmepumpen bereits explizit in unsere Bedingungen aufgenommen. Aber auch andere innovative Umwelttechnologien wie Elektro-Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge, Stromspeicher oder Klein-Windkraftanlagen finden sich hier wieder. Dieses gilt zum Teil auch in der Hausratversicherung für Sachen, die Mieter auf eigene Kosten installieren.